In der Gesamtergebnisrechnung sind mindestens die folgenden Posten gesondert in der angegebenen Reihenfolge auszuweisen:
1.
Steuern und ähnliche Abgaben,
2.
Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge,
3.
Erträge der sozialen Sicherung,
4.
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
5.
privatrechtliche Leistungsentgelte,
6.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
7.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen,
8.
andere aktivierte Eigenleistungen,
9.
sonstige laufende Erträge,
10.
Summe der laufenden Erträge (Summe der Nummern 1 bis 9),
11.
Personalaufwendungen,
12.
Versorgungsaufwendungen,
13.
Materialaufwand, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
14.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs und der Verwaltung,
15.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten,
16.
Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen,
17.
Aufwendungen der sozialen Sicherung,
18.
sonstige laufende Aufwendungen,
19.
Summe der laufenden Aufwendungen (Summe der Nummern 11 bis 18),
20.
laufendes Ergebnis der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit (Saldo der Nummern 10 und 19),
21.
Erträge aus Beteiligungen ohne Erträge aus Beteiligungen an verbundenen und an assoziierten Tochterorganisationen,
22.
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Tochterorganisationen,
23.
Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Tochterorganisationen,
24.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
25.
sonstige Zins- und ähnliche Erträge,
26.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens,
27.
Aufwendungen aus Verlustübernahme von verbundenen Tochterorganisationen,
28.
Aufwendungen aus Verlustübernahme von assoziierten Tochterorganisationen,
29.
Zins- und ähnliche Aufwendungen,
30.
Finanzergebnis (Summe der Nummern 21 bis 29),
31.
ordentliches Ergebnis der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit (Summe der Nummern 20 und 30),
32.
außerordentliche Erträge (einschließlich der Erträge aus der ordentlichen Auflösung eines passiven Unterschiedsbetrags aus der Erstkonsolidierung),
33.
außerordentliche Aufwendungen (einschließlich der Aufwendungen aus der außerordentlichen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Erstkonsolidierung),
34.
außerordentliches Ergebnis (Saldo der Nummern 32 und 33),
35.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
36.
sonstige Steuern,
37.
Gesamtergebnis (Summe der Nummern 31 und 34 bis 36),
38.
anderen Gesellschaftern, Trägern oder Mitgliedern zustehender Gewinn (nach § 307 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs),
39.
auf andere Gesellschafter, Träger oder Mitglieder entfallender Verlust (nach § 307 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs),
40.
Gesamtergebnis nach Drittanteilen (Summe der Nummern 37 bis 39).