Jurafuchs

§ 55

ThürGemHV-Doppik
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahrs hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Jahresabschluss
Stand 2008-12-11
Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahrs hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist wie folgt zu gliedern:
1.
Aufwandsermächtigungen,
2.
Auszahlungsermächtigungen und
3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskrediten.

In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.

Meine Notizen

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