Jurafuchs

§ 49

ThürGemHV-Doppik
Bilanz
Jahresabschluss
Stand 2008-12-11
(1)
In der Bilanz sind das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und getrennt voneinander auszuweisen. Die Posten der Aktivseite dürfen nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.
(2)
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag der Bilanz des Haushaltsvorjahrs anzugeben; erhebliche Veränderungen sind im Anhang anzugeben und zu erläutern. Ebenfalls im Anhang sind anzugeben und zu erläutern:
1.
Posten, die mit jenen der Bilanz des Haushaltsvorjahrs nicht vergleichbar sind, und
2.
die betragsmäßige Anpassung von Posten der Bilanz des Haushaltsvorjahrs.
(3)
Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen.
(4)
Die Aktivseite der Bilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1.
Anlagevermögen:

1.1 immaterielle Vermögensgegenstände:

1.1.1 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,

1.1.2 geleistete Zuwendungen,

1.1.3 geleistete Investitionszuschüsse,

1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert,

1.1.5 geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie Anlagen im Bau,

1.2 Sachanlagen:

1.2.1 Wald, Forsten,

1.2.2 sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,

1.2.3 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,

1.2.4 Infrastrukturvermögen,

1.2.5 Bauten auf fremdem Grund und Boden,

1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler,

1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge,

1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung,

1.2.9 Pflanzen und Tiere,

1.2.10 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen, Anlagen im Bau,

1.3 Finanzanlagen:

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen,

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

1.3.3 Beteiligungen,

1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen,

1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen,

1.3.7 sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens,

1.3.8 sonstige Ausleihungen.

2.
Umlaufvermögen:

2.1 Vorräte:

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

2.1.2 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,

2.1.3 fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren,

2.1.4 geleistete Anzahlungen auf Vorräte,

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen,

2.2.2 privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

2.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

2.2.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

2.2.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen,

2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich,

2.2.7 sonstige Vermögensgegenstände,

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens:

2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen,

2.3.2 Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

2.3.3 sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens,

2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks,

3.
Rechnungsabgrenzungsposten:

3.1 Disagio,

3.2 sonstige Rechnungsabgrenzungsposten,

4.
aktive latente Steuern,
5.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
(5)
Die Passivseite der Bilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1.
Eigenkapital:

1.1 allgemeine Rücklage,

1.2 zweckgebundene Kapitalrücklage,

1.3 zweckgebundene Ergebnisrücklage,

1.4 Ergebnisvortrag,

1.5 Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag,

2.
Sonderposten:

2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich,

2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen:

2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen,

2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten,

2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen,

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich,

2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil,

2.5 sonstige Sonderposten,

3.
Rückstellungen:

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,

3.2 Steuerrückstellungen,

3.3 sonstige Rückstellungen,

4.
Verbindlichkeiten:

4.1 Anleihen,

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen:

4.2.1 Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten,

4.2.1.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

4.2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen,

4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung,

4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,

4.4 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen,

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen,

4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen,

4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, rechtsfähigen kommunalen Stiftungen,

4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich,

4.11 sonstige Verbindlichkeiten,

5.
Rechnungsabgrenzungsposten:

5.1 Grabnutzungsentgelte,

5.2 Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte,

5.3 sonstige Rechnungsabgrenzungsposten,

6.
passive latente Steuern.

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