Jurafuchs

§ 65

ThürJVollzDSG
Anwendung weiterer Vorschriften des Datenschutzrechts
Anwendung weiterer Vorschriften, Schlussbestimmungen
Stand 2023-11-16
(1)
Soweit in diesem Gesetz nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts. Insbesondere finden die Vorschriften für
1.
die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 55 des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229) in der jeweils geltenden Fassung und die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach § 56 ThürDSG,
2.
die Anhörung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 53 ThürDSG
3.
die Bestellung, Stellung und Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten nach den §§ 13 bis 15 ThürDSG,
4.
die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder an internationale Organisationen nach den §§ 57 bis 60 ThürDSG,
5.
die Aufgaben und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Hinblick auf die Justizvollzugsbehörden nach den §§ 6 und 7 ThürDSG,
6.
die Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 6 Abs. 3 ThürDSG,
7.
den Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung und die Bußgeldvorschriften nach den §§ 45 und 61 ThürDSG und
8.
die Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und den gerichtlichen Rechtsschutz nach den §§ 8 und 9 ThürDSG Anwendung.
(2)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) in der jeweils geltenden Fassung gelten ausschließlich deren Bestimmungen und die hierzu erlassenen Vorschriften.

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