Jurafuchs

§ 8

NWG
Erfordernisse für den Antrag
Gemeinsame Bestimmungen
Stand 2026-06-23
1 Erlaubnis- und Bewilligungsanträge sind mit den zur Beurteilung des gesamten Unternehmens erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Nachweisen und Beschreibungen) bei der Wasserbehörde einzureichen. 2 Soweit die Unterlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind die Unterlagen zu kennzeichnen und getrennt vorzulegen. 3 Ihr Inhalt muss, soweit es ohne Preisgabe des Geheimnisses geschehen kann, so ausführlich dargestellt sein, dass Dritte beurteilen können, ob und in welchem Umfang sie von den Auswirkungen der Benutzung betroffen werden können.

Meine Notizen

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