(zu § 67 Abs. 1 )Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Anlage 5 Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der UnterhaltungAnlage 7 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, deren Unterhaltung dem Land obliegt und zu denen die Unterhaltungsverbände zu Kostenbeiträgen herangezogen werden →