Werden für die Lieferung von Wasser Gebühren erhoben, kann eine nach der Verbrauchsmenge erhobene Gebühr auch progressiv gestaffelt sein, soweit die Gebührenhöhe nicht außer Verhältnis zur Leistung steht.
§ 88a
NWGProgressive Staffelung von Wasserversorgungsgebühren
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Stand 2026-06-23