Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.
§ 138
UmwG 1995Sachgründungsbericht
Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Stand 2024-12-31