Jurafuchs

§ 39b

UmwG 1995
Unterrichtung der Gesellschafter
Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Stand 2024-12-31
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der Verschmelzungsbericht sind den Gesellschaftern, die von der Befugnis zur Geschäftsführung ausgeschlossen sind, spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß § 13 Absatz 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, zu übersenden.

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