Ein Formwechselbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.
§ 215
UmwG 1995Formwechselbericht
Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
Stand 2024-12-31