Jurafuchs

§ 28

UmwG 1995
Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Verschmelzung durch Aufnahme
Stand 2024-12-31
Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten.

Meine Notizen

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