Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.
§ 249
UmwG 1995Gläubigerschutz
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
Stand 2024-12-31