Jurafuchs

§ 91

UmwG 1995
Form und Frist der Ausschlagung
Verschmelzung durch Aufnahme
Stand 2024-12-31
(1)
Die Ausschlagung ist gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger schriftlich zu erklären.
(2)
Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Monaten nach dem Tage erklärt werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.
(3)
Die Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden.

Meine Notizen

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