Der Anmeldung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform sind beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch die Urkunden über den Beitritt aller beitretenden persönlich haftenden Gesellschafter in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
§ 223
UmwG 1995Anlagen der Anmeldung
Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften
Stand 2024-12-31