Die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden.
§ 250
UmwG 1995Nicht anzuwendende Vorschriften
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
Stand 2024-12-31