Das Gericht des Sitzes des Einzelkaufmanns hat die Eintragung der Ausgliederung auch dann abzulehnen, wenn offensichtlich ist, daß die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.
§ 154
UmwG 1995Eintragung der Ausgliederung
Ausgliederung zur Aufnahme
Stand 2024-12-31