Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 41 Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung§ 43 (weggefallen) →