Jurafuchs

§ 282

UmwG 1995
Abfindungsangebot
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
Stand 2024-12-31
(1)
Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
(2)
Absatz 1 und die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit ist, nicht anzuwenden.

Meine Notizen

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