Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder§ 258 Möglichkeit des Formwechsels →