Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
§ 225a
UmwG 1995Möglichkeit des Formwechsels
Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
Stand 2024-12-31