Jurafuchs

§ 45b

UmwG 1995
Inhalt des Verschmelzungsvertrages
Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
Stand 2024-12-31
(1)
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat zusätzlich für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers den Namen und den Vornamen sowie den in der übernehmenden Partnerschaftsgesellschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners zu enthalten.
(2)
§ 35 ist nicht anzuwenden.

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