Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist therapiegerichtet auszugestalten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 107 Weiteres Vollzugsziel§ 109 Maßnahmen zur Erreichung der Vollzugsziele →