Außer in den Fällen des § 21 kann die Erlaubnis zur Ausstattung des Haftraums auch für die Sachen versagt oder widerrufen werden, die das Erreichen des Vollzugszieles nach § 113 Satz 1 gefährden.
§ 121
NJVollzGAusstattung des Haftraums und persönlicher Besitz
Unterbringung und Kleidung
Stand 2022-09-22