Jurafuchs

§ 20

SchumG
Arten der Beteiligung
Beteiligung der Schülerin oder des Schülers
Stand 1996-08-21
(1)
Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, nach Maßgabe dieses Gesetzes bei der Arbeit ihrer Schule zur Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe mitzuwirken und mitzubestimmen und in diesem Rahmen ihre Interessen wahrzunehmen. Inhalt und Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung sollen dem Alter der Schülerinnen und Schüler entsprechend abgestuft werden.
(2)
Die der Schülerin oder dem Schüler unmittelbar zustehenden Beteiligungsrechte kann sie oder er teils allein, teils im Zusammenhang der Klasse oder Unterrichtsgruppe als deren Mitglied geltend machen. Ab Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen kann, ab Klassenstufe 3 der Grund- und Förderschulen und in allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I soll in regelmäßigen Abständen ein Klassenrat stattfinden; dies gilt ebenso für vergleichbare Lerngruppen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Institution Schule. Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Unterrichtsgruppe über selbst gewählte Themen, wie zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse oder Unterrichtsgruppe und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Die Moderation liegt orientiert am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Schülerhand.
(3)
Durch Informations- und Meinungsaustausch in der Schülerversammlung sowie durch stimmberechtigte Teilnahme an der Wahl von Schülervertreterinnen und Schülervertretern und mittelbar durch deren Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen schulischer Gremien ist die Schülerin oder der Schüler an der Gestaltung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule beteiligt.
(4)
Über den Bereich der Schule hinaus nimmt die Schülerin oder der Schüler mittelbar an der Wahl für die Schulregionkonferenz und die Landesschulkonferenz teil.

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