Jurafuchs

§ 24

SchumG
Aufgaben der Schülervertretung
Schülervertretung
Stand 1996-08-21
Die Schülervertretung dient der Vertretung von Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, der Beteiligung an den schulischen Gremien sowie der Durchführung übertragener und selbstgewählter Aufgaben im Rahmen der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule. Sie ist an der Planung von Einzelveranstaltungen der Schule, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen, zu beteiligen und hat das Recht, die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften bei der Schulleitung zu beantragen. Sie besitzt kein politisches Mandat. Die Schülervertretung ist im Rahmen der Prozesse der Schulentwicklungsplanung, die die pädagogische, erzieherische, unterrichtliche, organisatorische oder sonstige innere Ausrichtung der Schule betrifft, zu beteiligen. Sie soll mit der Schulleitung, den Lehrkräften und der Elternvertretung bei der Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule zusammenwirken. Über die Entscheidungen der einzelnen Konferenzen informiert die Schülervertretung die Schülerinnen und Schüler.

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