(1)
Facharztbezeichnungen und Schwerpunktbezeichnungen bestimmt die Ärztekammer Berlin in den Fachrichtungen
1.
Konservative Medizin,
2.
Operative Medizin,
3.
Nervenheilkundliche Medizin,
4.
Theoretische Medizin,
5.
Ökologie und
6.
Methodisch-technische Medizin
sowie in Verbindung dieser Fachrichtungen.
(2)
Facharztbezeichnung ist auch die Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“.