Jurafuchs

§ 41

BlnHKG
Fachrichtungen der ärztlichen Weiterbildung
Besonderer Teil
Stand 2018-11-02
(1)
Facharztbezeichnungen und Schwerpunktbezeichnungen bestimmt die Ärztekammer Berlin in den Fachrichtungen
1.
Konservative Medizin,
2.
Operative Medizin,
3.
Nervenheilkundliche Medizin,
4.
Theoretische Medizin,
5.
Ökologie und
6.
Methodisch-technische Medizin

sowie in Verbindung dieser Fachrichtungen.

(2)
Facharztbezeichnung ist auch die Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“.

Meine Notizen

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