(1)
Gebietsbezeichnungen bestimmt die Zahnärztekammer Berlin in den Fachrichtungen
1.
Konservative Zahnheilkunde,
2.
Operative Zahnheilkunde und
3.
Präventive Zahnheilkunde
sowie in Verbindung dieser Fachrichtungen.
(2)
Gebietsbezeichnung ist auch die Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“.