Jurafuchs

§ 48

BlnHKG
Fachrichtungen der tierärztlichen Weiterbildung
Besonderer Teil
Stand 2018-11-02
(1)
Gebiets- und Teilgebiets- und Bereichsbezeichnungen bestimmt die Tierärztekammer Berlin entsprechend den Erfordernissen der tierärztlichen Berufsausübung.
(2)
Gebietsbezeichnung ist auch die Bezeichnung „Öffentliches Veterinärwesen“.

Meine Notizen

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