Jurafuchs

§ 55

BlnHKG
Fachrichtungen der psychotherapeutischen Weiterbildung
Besonderer Teil
Stand 2018-11-02
Gebiets-, Schwerpunkt-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen bestimmt die Psychotherapeutenkammer Berlin in den Fachrichtungen
1.
Heilkunde psychischer Störungen in der kurativen Versorgung,
2.
Heilkunde psychischer Störungen in der Rehabilitation und
3.
Heilkunde psychischer Störungen in der Prävention und Gesundheitsförderung

sowie in Verbindung dieser Fachrichtungen.“

Meine Notizen

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