Jurafuchs

§ 69

BlnHKG
Bestimmung der Richterinnen und Richter
Organisation der Berufsgerichte
Stand 2018-11-02
Die Richterinnen und Richter des Berufsgerichts und des Berufsobergerichts sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in entsprechender Anwendung des § 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes jeweils aus der Zahl der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der Berliner Verwaltungsgerichte bestimmt.

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