Der Minister der Justiz legt dem Richterwahlausschuß die Personalakten mit einem Vorschlag vor und bestimmt aus dem Kreis der Mitglieder des Richterwahlausschusses einen oder mehrere Berichterstatter.
§ 19
HRiGVorbereitung der Entscheidung
Richterwahlausschuss
Stand 1991-03-11