Der Präsidialrat regelt seine Geschäftsführung in einer Geschäftsordnung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 44 Stellvertretung und Nachrückverfahren§ 46 Aufgaben des Präsidialrats →