Ein Bezirksrichterrat wird jeweils für den Gerichtszweig1.bei dem Oberlandesgericht,2.bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof,3.bei dem Landesarbeitsgericht und4.bei dem Hessischen Landessozialgerichtgebildet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 29 Bildung von Richterräten§ 31 Zahl der Mitglieder →