Weitere Einzelheiten des Verfahrens des Richterwahlausschusses regelt der Richterwahlausschuß in einer Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist im Justiz-Ministerial-Blatt für das Land Hessen zu veröffentlichen.
§ 24
HRiGGeschäftsordnung
Richterwahlausschuss
Stand 1991-03-11