Das Amt des Mitgliedes eines Richterdienstgerichts erlischt, wenn
1.
eine Voraussetzung für die Berufung des Richters in dieses Amt wegfällt oder
2.
der Richter im Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe oder im Disziplinarverfahren zu einer Geldbuße oder einer schwereren Disziplinarmaßnahme rechtskräftig verurteilt wird.