Ein Präsidialrat wird jeweils für den Gerichtszweig
1.
bei dem Oberlandesgericht,
2.
bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof,
3.
bei dem Hessischen Finanzgericht,
4.
bei dem Landesarbeitsgericht und
5.
bei dem Hessischen Landessozialgericht
gebildet.