Jurafuchs

§ 117

SPersVG
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
Stand 2024-11-13
Die Angehörigen der Finanzämter wählen neben den Personalräten eine Stufenvertretung. Die Angehörigen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft und des Landesamtes für Zentrale Dienste wählen neben den Personalräten eine Stufenvertretung. Beide Stufenvertretungen werden beim Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft gebildet.

Meine Notizen

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