Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Personalrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Wird der Personalrat im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben tätig und verarbeitet er hierbei personenbezogene Daten, so ist die Dienststelle der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Dienststelle und der Personalrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 83
SPersVGDatenschutz
Beteiligung des Personalrats
Stand 2024-11-13