Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die seiner Mitwirkung unterliegt, so hat er sie der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle mitzuteilen. Diese oder dieser hat sich hierzu innerhalb von zwei Wochen zu äußern. Eine Ablehnung ist schriftlich oder elektronisch zu begründen.
§ 98
SPersVGInitiativrecht des Personalrats
Beteiligung des Personalrats
Stand 2024-11-13