Jurafuchs

§ 131

SPersVG
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2024-11-13
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt das Saarländische Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 1989 (Amtsbl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. September 2023 (Amtsbl. I S. 836), außer Kraft.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →