Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 47 Beitragsverbot§ 49 Arbeits- und Dienstbefreiung und Versäumnis von Arbeitszeit →