Der Personalrat darf für seine Zwecke von den Angehörigen der Dienststelle keine Beiträge erheben oder annehmen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 46 Kosten und Geschäftsbetrieb§ 48 Ehrenamt →