Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die Vorschriften dieses Gesetzes.
§ 129
SPersVGVerweisung auf andere Gesetze
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2024-11-13