Jurafuchs

§ 42

BbgKJG
Definition der Ombudschaft
Kapitel 3
Stand 2024-06-25
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist die unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Beratung und Vermittlung bei Konflikten junger Menschen und ihrer Familien für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch mit Trägern der Jugendhilfe.

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