Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist die unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Beratung und Vermittlung bei Konflikten junger Menschen und ihrer Familien für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch mit Trägern der Jugendhilfe.
§ 42
BbgKJGDefinition der Ombudschaft
Kapitel 3
Stand 2024-06-25