Jurafuchs

§ 68

BbgKJG
Fachstelle Fachkräfte
Unterabschnitt 2
Stand 2024-06-25
Die oberste Landesjugendbehörde soll für die Fachkräftesicherung und -gewinnung eine Fachstelle einrichten und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. An diese Fachstelle können sich alle Träger der Jugendhilfe mit der Bitte um Beratung zu den in Satz 1 genannten Themen wenden. Die Fachstelle soll die Träger der Jugendhilfe bei der Durchführung der Fachkräftebedarfsplanung unter Wahrung des Datenschutzes unterstützen und hierzu elektronische Verfahren anbieten. Schulen können sich an die Fachstelle wenden, soweit nicht Lehrkräfte betroffen sind.

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