Jurafuchs

§ 1065

BGB
Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
Nießbrauch an Sachen
Stand 2026-05-04
Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

4 interaktive Fälle zu § 1065 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.