Jurafuchs

§ 316

BGB
Bestimmung der Gegenleistung
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
Stand 2026-05-04
Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.

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