Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2098 Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben§ 2100 Nacherbe →