Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1303 Ehemündigkeit§ 1305 Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen →