Jurafuchs

§ 463

BGB
Voraussetzungen der Ausübung
Vorkauf
Stand 2026-05-04
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.

Meine Notizen

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